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Sportbetrieb seit 07.05. wieder eingeschränkt erlaubt!
Die Beschlüsse vom 07.05. der NRW-Landesregierung versetzen uns in die
Lage, ab sofort wieder mit einem begrenzten Sportbetrieb zu starten.
"Begrenzt" bedeutet eine Reihe von Beschränkungen, vor allem für den
Trainingsbetrieb im Kanupolo. Aber auch Wanderfahrer und SUP'ler müssen
sich an bestimmte Regeln halten.
Das Wichtigste aber ist, dass alle Kanusparten wieder zum Zuge kommen!
Heute Abend hat der Vorstand der KG Wanderfalke dazu in einer
Videositzung verbindliche Regeln beschlossen. Diese sind:
Das Kanupolo-Training wird wieder aufgenommen: Alle Mannschaften können
wieder trainieren, allerdings bis auf weiteres "kontaktlos", d. h. ohne
Spiel-Simulation etc. . Für das "gemeinsame Einzeltraining" auf dem
Wasser bringt bitte jeder seinen Ball mit, Vereinsmaterial wird
persönlich zugeordnet, Hygienegrundsätze und Mindestabstände sind
einzuhalten!
Da die Duschen, Umkleiden und Fitnessräume weiter gesperrt bleiben
(Toiletten werden zum Training geöffnet!), sollen alle Spieler in
Sportkleidung zum Training kommen. Umkleiden nach dem Training findet im
Freien, im Einzelfall auch in den Bootsschuppen statt. Bitte dafür ein
großes Handtuch mitbringen!
Wichtig: Schüler und Jugendliche trainieren jetzt zeitversetzt - die
Schüler montags und mittwochs 17.30-19.30 Uhr, die Jugendlichen 18.00 bis
20.00 Uhr. Spielerinnen und Spieler müssen dabei pünktlich sein: Zum
Trainingsbeginn wird die Tür zum Vereinsgelände geöffnet, danach werden
die Trainer den Zugang zum Gelände wieder schließen. Die anderen
Mannschaften trainieren an den übrigen Tagen, ein ausführlicher
Trainingsplan folgt.
Weil die Landesregierung Zuschauerbesuche beim Training vorerst untersagt,
haben Familienmitglieder während und nach dem Training leider im Moment keinen
Zutritt zu unserem Vereinsgelände. Der Gesetzgeber sagt aber:
Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch
jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Damit die grundlegende Hygiene während des Trainings gewährleistet ist,
haben wir auf unserem Hof eine provisorische Waschgelegenheit aufgebaut.
Bei jedem Training wird eine Anwesenheitsliste geführt.
Für Wanderfahrer und Stand-Up-Paddler ist es etwas einfacher: Wanderfahren
und SUP ist Freizeitsport. Hier hat jeder, der über einen Transponder
verfügt, freien Zugang zu den Bootsschuppen, um eigene Boote zu holen
und zu nutzen - und danach auch wieder zurückzubringen. Es wird aber
erwartet, dass Trainingszeiten von Polomannschaften dabei gemieden
werden. Hier gilt natürlich weiterhin die Zwei-Personen-Beschränkung.
Neuerdings dürfen auch mehr Personen, soweit sie auf zwei Haushalte
beschränkt sind, gleichzeitig in einer Gruppe unterwegs sein.
Fahrten werden wie bisher im Fahrtenbuch dokumentiert.
Wir hoffen sehr, dass Ihr mit diesen Regeln in den nächsten Wochen leben
könnt. Wenn alles gut läuft, hat uns die Landesregierung ab dem 30. Mai
wieder einen fast normalen Sportbetrieb - mit Wettkämpfen und vollem
Training auch in "Kontaktsportarten" - in Aussicht gestellt.
Dies ist im Moment noch Zukunftsmusik, wird aber sicher auch davon
abhängen, wie gut wir (und alle anderen Sportvereine im Land) mit
den neuen Regelungen umzugehen wissen.
Nun wünsche ich euch viel Spaß auf dem Wasser - und eine erfolgreiche
Paddelsaison 2020!
Michael Steinbach
- Vorsitzender KGW -
DKV Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des öffentlichen Sportbetriebs in den Vereinen im Kanusport