Kanu–Gesellschaft Wanderfalke e. V.

Hausordnung

zu § 20 der Satzung

Hausordnung
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Mit den Formulierungen in dieser Satzung sind gleichberechtigt Frauen und Männer gemeint, auch wenn aus Gründen der Lesbarkeit überwiegend eine männliche Formulierung gewählt wurde. Inhaltliche Vorlage der Hausordnung ist die Download-Datei als PDF.

§ 1 Grundsätze

Die Hausordnung regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Gäste in unseren Räumlichkeiten und auf dem Gelände. Jedes Mitglied ist aufgerufen, auf die Einhaltung der Hausordnung hinzuwirken.

§ 2 Haftungsausschluss

Der Verein und seine Organmitglieder haften gegenüber Dritten nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, soweit solche Schäden nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.

§ 3 Allgemeine Verhaltensregeln

  1. In sämtlichen Räumlichkeiten besteht Rauchverbot.
  2. Unsere Räumlichkeiten und das Gelände sind stets ordentlich und sauber zu halten. Herumliegende ungekennzeichnete Gegenstände können entsorgt werden.
  3. Jedwede Belästigung von Mitgliedern, Gästen sowie von Anwohnern und Nachbarn ist untersagt.
  4. Autos, Wohnmobile und -wagen sowie sonstige vereinsfremde Anhänger dürfen auf dem Gelände nicht parken. Der Vorstand oder von ihm beauftragte Personen können Ausnahmen genehmigen.

§ 4 Kamera-/Handyverbot in den Umkleiden

Im Rahmen der Prävention zum Schutz vor sexualisierter Gewalt i.S.d. § 4 Nr. 3 der Satzung ist es als Teil unseres Schutzkonzeptes untersagt Kameras, Handys, oder ähnliche Geräte in den Umkleiden und Duschen zu verwenden.

§ 5 Boots-/SUP-Lagerung, -kennzeichnung und -nutzung

  1. Aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder haben gegen Gebühr grundsätzlich die Möglichkeit eigene Boote und SUP auf den nummerierten Liegeplätzen zu lagern. Die Liegeplätze werden durch den Vorstand oder von ihm beauftragte Personen zugewiesen.
  2. Alle gelagerten Boote, SUP und Paddel sind mit Eignernamen oder Mitgliedsnummer zu versehen. Wandersportboote sollen als Bootsnamen Vogelnamen tragen und eine Vereinskennzeichnung führen.
  3. Boote dürfen nur trocken gelagert werden. Grundsätzlich soll der Bug bei der Lagerung zum Ausgang gerichtet sein. Steuer sind, um Beschädigung anderer Boote zu vermeiden, vor der Lagerung möglichst zu entfernen.
  4. Zugewiesene Bootsplätze können im Interesse des Vereins geändert oder ganz zurückgenommen werden. Die Eigner sind über Änderungen unverzüglich zu informieren. Die Rücknahme kann jederzeit zum Ende des Folgemonats erfolgen. Boote, SUP und Paddel, die keinem Eigner zugeordnet werden können, darf der Verein nach Bekanntmachung und einer Frist von sechs Wochen ohne Entschädigungsanspruch entsorgen.
  5. Vereinseigene Boote und SUP stehen aktiven Mitgliedern und Ehrenmitgliedern außerhalb der Trainingszeiten zur kostenlosen Nutzung am Verein bzw. im Rahmen von Vereins- oder Revierfahrten zur Verfügung.
  6. Gegen Gebühr können aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder die Boote und SUP in Abstimmung mit dem Vorstand bzw. einer von ihm beauftragten Person auch außerhalb des Vereins bzw. der Vereins- oder Revierfahrten nutzen.
  7. Passive Mitglieder und Dritte können gegen Gebühr die Boote und SUP in Abstimmung mit dem Vorstand bzw. einer von ihm beauftragten Person nutzen.
  8. Die Nutzung vereinseigener Boote und SUP nach Nr. 5 bis 7 ist vorher in der App Klubraum einzutragen. Dabei ist anzugeben wer die Boote bzw. SUP nutzt und wie viele bzw. welche genutzt werden.

§ 6 Nutzung Kraft- und Gymnastikraum sowie Calisthenics-Tower

  1. Aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder können die Einrichtungen grundsätzlich zum eigenverantwortlichen Training nutzen. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung des Kraftraums für Minderjährige.
  2. Die offiziellen Mannschaftstrainings haben stets Vorrang vor Individualtraining.

§ 7 Arbeitsstunden

  1. Reguläre aktive Mitglieder sind verpflichtet, zehn Arbeitsstunden im Jahr abzuleisten.
  2. Mitglieder können aus besonderen Gründen schriftlich oder per E-Mail eine Befreiung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Rückwirkende Befreiung ist ausgeschlossen.
  3. Die Arbeitsstunden sind primär im Rahmen der jährlichen gemeinsamen Bootshausdienste sowie der Reinigung gemäß Putzplan zu erbringen. Es werden aber auch andere Tätigkeiten für den Verein angerechnet.
  4. Unter Mitgliedern mit einem Paar- oder Familienbeitrag werden die Gesamtstunden aller verpflichteten Mitglieder gemeinsam gewertet.
  5. Geleistete Stunden sind durch die Mitglieder jeweils per E-Mail an bhd@kgwanderfalke.de zu melden. Für nicht geleistete Stunden erhebt der Verein eine Gebühr gemäß Beitragsordnung

1 Mitglieder, welche das 67. Lebensjahr vollendet haben, sind 2024 befreit.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 15. November 2025

Unser Vorstand

Der Vorstand der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand gemäß § 26 BGB sowie einem erweiterten Vorstand. Monatlich trifft sich der Gesamtvorstand, um wichtige Entscheidungen für den Verein zu fällen. Strategische Grundsatzentscheidungen werden von der Mitgliederversammlung, die zweimal jährlich stattfindet, getroffen.